ARBEITSRECHT

Das Berufsleben füllt einen Großteil unseres Alltags aus. Daher ist es wichtig, Konflikte auf diesem Gebiet schnell und effektiv zu bereinigen. Das gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die etwa eine Abmahnung oder gar Kündigung erhalten haben, ebenso wie für Arbeitgeber, die sich fragen, wie ihr Unternehmen auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren oder Pflichtverletzungen der Beschäftigten begegnen kann.

Um das Arbeitsrecht kümmern sich in unserem Haus Rechtsanwältin und Fach­anwältin für Arbeitsrecht Lydia-Kristin Wiesbrock, L.L.M. und Frau Rechtsanwältin Kira-Lynn Schlüter. Wir unterstützen Sie während aller Phasen eines Arbeitsverhältnisses von dessen Anbahnung über die Begründung bis zu seiner Beendigung. Von Lohnnachzahlungen und Gewinnbeteiligungen über Urlaubsabgeltungsansprüche bis hin zu Zeugnisformulierungen oder Wettbewerbsverboten können sich im Laufe der Zeit eine Vielzahl von Fragestellungen ergeben, mit denen ursprünglich keine der Vertragsparteien gerechnet haben mag. Wir führen diese Probleme praxisgerechten und wirtschaftlichen Lösungen zu.

Wir überprüfen oder gestalten Ihre Musterarbeitsverträge ebenso wie Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträge – denn auch auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts können unüberlegtes Handeln und vermeidbare Fehler fatale Folgen für Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite haben. Neben der beratenden und rechtsgestaltenden Tätigkeit begleiten und vertreten wir Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen auf der betrieblichen Ebene, mit Gewerkschaften und Behörden und nicht zuletzt bundesweit in Prozessen vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Vor besonderen Schwierigkeiten stehen Sie im Streitfall häufig als Organmitglied juristischer Personen, also als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied, wenn Sie am Unternehmen selbst jedoch nicht beteiligt sind. Weite Teile des Arbeitnehmerschutzes gelten hier nicht, weil der Gesetzgeber Sie der Arbeitgeberseite zugeordnet wissen will. Trotzdem stehen Sie nicht vollkommen schutzlos da, wenn die Unternehmenseigner plötzlich auf Ihre Dienste verzichten wollen, vor allen Dingen dann, wenn Ihr Anstellungsvertrag zuvor sorgfältig formuliert wurde. Dieser Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet eine Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht und wird dementsprechend in enger Abstimmung mit unserem Dezernat für Handels- und Gesellschaftsrecht bearbeitet.