Kanzleiprofil
Die Kanzlei wurde Anfang der 1950er Jahre durch Rechtsanwalt und Notar Dr. Walter Hiersemann gegründet und konzentrierte sich schon damals konsequent auf das Wirtschaftsrecht.
Heute sind wir ein Team aus derzeit acht Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die auf unterschiedliche Bereiche des Wirtschaftsrechts spezialisiert sind. Die Schwerpunkte liegen im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Arbeitsrecht, im Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Internetrecht sowie auf dem Gebiet des Designschutzes. Zudem werden produkthaftungsrechtliche und sonstige zivilrechtliche Mandate, etwa im Erb- und Familienrecht, bearbeitet.
Drei der Anwälte sind zugleich Notare und fünf BerufsträgerInnen verfügen über Fachanwaltstitel (Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtsschutz).
Ganz bewusst beschränken wir uns auf einen relativ kleinen Kreis von Partnern, die sich auf dieselben Rechtsgebiete spezialisiert haben und eng zusammenarbeiten. So kommen unseren Mandanten Wissen und Erfahrung des gesamten Teams insbesondere bei der Beratung komplexer Fragestellungen zu Gute. Zugleich wird eine nahtlose Betreuung auch dann gewährleistet, wenn der übliche Ansprechpartner einmal nicht präsent sein sollte.
Die Betreuung unserer nicht nur in Gütersloh und Umgebung, sondern in ganz Deutschland, zum Teil auch im europäischen Ausland ansässigen Mandanten umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung, die bundesweite Prozessführung und auch die Vertretung bei internationalen Behörden und Gerichten. Einen wichtigen Aufgabenbereich bildet zudem die ausgewogene und langfristig tragfähige Ordnung der Rechtsbeziehungen unserer Mandanten durch die Vertragsgestaltung insbesondere auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts und des Schuldrechts. |